
Kompetenzzentrum für Integration
Zentrale Aufgabe des (größtenteils) landesweit zuständigen Kompetenzzentrums für Integration (KfI / Dezernat 36) der Bezirksregierung Arnsberg ist die Bewilligung von Landesmitteln für:
• Kreise, kreiszugehörige Gemeinden und kreisfreie Städte,
• Kommunale Integrationszentren (KI),
• Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte,
• Integrationsagenturen (IA) und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit,
• Vertriebenenverbände, Vereine und Einzelpersonen sowie
• Strafrechtlich rehabilitierte Opfer der SED-Diktatur.
Darüber hinaus ist das KfI zuständig für Resettlement- beziehungsweise humanitäre Aufnahmeprogramme sowie für die Verteilung von Spätaussiedler*innen und jüdischen Zugewanderten auf die nordrhein-westfälischen Kommunen.